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Leistungen

Unsere Leistungen beinhalten die allgemeinen Pflegeleistungen, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege.

Inhalte der Pflegedienstleistungen
Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören je nach Einzelfall folgende Hilfen:
Hilfen bei der Körperpflege
Hilfen bei der Ernährung
Hilfen bei der Mobilität
Soziale Betreuung
Durch Leistungen der sozialen Betreuung soll die Pflegeeinrichtung für die Pflegebedürftigen einen Lebensraum gestalten, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtung beiträgt. Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z.B. Angehörige und Betreuer) geschehen kann. Ziel ist es insbesondere, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zu vermeiden und dadurch einer Verschlimmerung der Pflegedürftigkeit vorzubeugen beziehungsweise die bestehende Pflegebedürftigkeit zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung der Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person, der Gestaltung des persönlichen Alltags, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und einem Leben in der Gemeinschaft sowie der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender.

Zu diesen Leistungen zählen insbesondere:

Beratung und Erhebung der Sozialanamnese zur Vorbereitung des Einzugs
Beratung in persönlichen Angelegenheiten
Einbeziehung der Angehörigen; Förderung der Kontakte des Pflegebedürftigen zu den ihn nahestehenden Personen und gesetzlichen Betreuern
tagesstrukturierende Angebote
Planung und Durchführung von Veranstaltungen
Unterstützung bei der Erlangung von Hilfen (z.B. Kontakte zu Behörden, Ämtern, Diensten und Einrichtungen)
Sterbebeistand und Sterbebegleitung

Medizinische Behandlungspflege
Neben den allgemeinen Pflegeleistungen nach und der sozialen Betreuung nach beinhalten die Leistungen der Pflegeeinrichtung auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Durch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege soll das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert werden. Die Durchführung dieser Leistungen wird vom behandelnden Arzt im Rahmen seiner Behandlung angeordnet.

Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen.

Die Unterkunft

Die Unterkunft umfasst den für den Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellten Wohnraum einschließlich der Nebenräume sowie der gemeinsam genutzten Räume und Freiflächen.

Unterkunft: 
Hierzu gehören Ver- und Entsorgung Hierzu zählt z.B. Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser und Strom sowie Abfall.

Reinigung:
Dies umfasst die Reinigung des Wohnraums und der Gemeinschaftsräume (Sichtreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung) und der übrigen Räume. Die Reinigung der Wohnräume, einschließlich der Sanitärobjekte, soll unter Beachtung individueller Gesichtspunkte geschehen (u.a. Wunsch nach Eigenreinigung durch die Pflegebedürftigen). Eine wöchentliche Mindestreinigung muss erfolgen, darüber hinaus nach Bedarf. Für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche ist eine planmäßige, bedarfsgerechte Reinigung erforderlich.

Wartung und Unterhaltung
Dies umfasst die Wartung und Unterhaltung der Gebäude, Einrichtung und Ausstattung, technischer Anlagen und Außenanlagen.

Wäscheversorgung
Die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche sowie das maschinelle Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche und Kleidung.

Gemeinschaftsveranstaltungen
Dies umfasst den Aufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. allgemeine Pflegeleistungen).

Die Verpflegung

Die Verpflegung beinhaltet die Zubereitung und Bereitstellung der im Rahmen einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Ernährung notwendigen Speisen und Getränke, die dem allgemeinen Stand ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen.

Bei der Auswahl der Speisen und Getränke, ihrer Zubereitung und beim Anrichten sind folgende Punkte zu beachten:
  Angebot altersgerechter Kost unter Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit und Beachtung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse
Speiseplan in Abstimmung mit dem Heimbeirat und interessierten Pflegebedürftigen erstellen und zur Kenntnis geben
flexible Essenszeiten, orientiert an häuslichen Gewohnheiten, wobei die einzelnen angebotenen Mahlzeiten nicht länger als zwölf Stunden, für an Diabetes oder Demenz erkrankte Pflegebedürftige nicht länger als zehn Stunden auseinander liegen sollen
Angebot von Zwischenmahlzeiten für alle Pflegebedürftige unter Beachtung von ärztlich verordneter Diäternährung (Gewährleistung von 3 Haupt- und 2 – 3 Zwischenmahlzeiten)
Getränkeangebot (z.B.: Tee, Mineralwasser) zu jeder Mahlzeit und nach Bedarf
individuelle Wünsche der Pflegebedürftigen nach Möglichkeit berücksichtigen
ansprechendes Anrichten und Servieren des Essens