Leistungen
Unsere Leistungen beinhalten die allgemeinen Pflegeleistungen, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege.
Hilfen bei der Körperpflege
Hilfen bei der Ernährung
Hilfen bei der Mobilität
Zu diesen Leistungen zählen insbesondere:
Beratung und Erhebung der Sozialanamnese zur Vorbereitung des Einzugs
Beratung in persönlichen Angelegenheiten
Einbeziehung der Angehörigen; Förderung der Kontakte des Pflegebedürftigen zu den ihn nahestehenden Personen und gesetzlichen Betreuern
tagesstrukturierende Angebote
Planung und Durchführung von Veranstaltungen
Unterstützung bei der Erlangung von Hilfen (z.B. Kontakte zu Behörden, Ämtern, Diensten und Einrichtungen)
Sterbebeistand und Sterbebegleitung
Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen.
Die Unterkunft umfasst den für den Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellten Wohnraum einschließlich der Nebenräume sowie der gemeinsam genutzten Räume und Freiflächen.
Unterkunft:
Hierzu gehören Ver- und Entsorgung Hierzu zählt z.B. Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser und Strom sowie Abfall.
Reinigung:
Dies umfasst die Reinigung des Wohnraums und der Gemeinschaftsräume (Sichtreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung) und der übrigen Räume. Die Reinigung der Wohnräume, einschließlich der Sanitärobjekte, soll unter Beachtung individueller Gesichtspunkte geschehen (u.a. Wunsch nach Eigenreinigung durch die Pflegebedürftigen). Eine wöchentliche Mindestreinigung muss erfolgen, darüber hinaus nach Bedarf. Für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche ist eine planmäßige, bedarfsgerechte Reinigung erforderlich.
Wartung und Unterhaltung
Dies umfasst die Wartung und Unterhaltung der Gebäude, Einrichtung und Ausstattung, technischer Anlagen und Außenanlagen.
Wäscheversorgung
Die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche sowie das maschinelle Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche und Kleidung.
Gemeinschaftsveranstaltungen
Dies umfasst den Aufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. allgemeine Pflegeleistungen).
Die Verpflegung beinhaltet die Zubereitung und Bereitstellung der im Rahmen einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Ernährung notwendigen Speisen und Getränke, die dem allgemeinen Stand ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen.
Bei der Auswahl der Speisen und Getränke, ihrer Zubereitung und beim Anrichten sind folgende Punkte zu beachten:
Angebot altersgerechter Kost unter Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit und Beachtung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse
Speiseplan in Abstimmung mit dem Heimbeirat und interessierten Pflegebedürftigen erstellen und zur Kenntnis geben
flexible Essenszeiten, orientiert an häuslichen Gewohnheiten, wobei die einzelnen angebotenen Mahlzeiten nicht länger als zwölf Stunden, für an Diabetes oder Demenz erkrankte Pflegebedürftige nicht länger als zehn Stunden auseinander liegen sollen
Angebot von Zwischenmahlzeiten für alle Pflegebedürftige unter Beachtung von ärztlich verordneter Diäternährung (Gewährleistung von 3 Haupt- und 2 – 3 Zwischenmahlzeiten)
Getränkeangebot (z.B.: Tee, Mineralwasser) zu jeder Mahlzeit und nach Bedarf
individuelle Wünsche der Pflegebedürftigen nach Möglichkeit berücksichtigen
ansprechendes Anrichten und Servieren des Essens